1. Die AGB regelt alle Geschäftsbeziehungen zwischen Tierheilpraktiker Karin Harst und Kunde als Behandlungsvertrag gem. §§ 611 Abs. 1 BGB. Abweichende Vereinbarungen, Bedingungen, Ergänzungen sowie Abstriche gelten nur nach Schriftlicher Bestätigung durch uns.
Behandlungsvertrag
2. Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter das generelle Angebot des Tierheilpraktikers, die Heilkunde, Bioresonanz, Bachblütenberatung und Tierkommunikation annimmt und sich an den Tierheilpraktiker zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet.
3. Der Tierheilpraktiker ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die der Tierheilpraktiker aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder die Ihn in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Tierheilpraktikers für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.
Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages
4. Der Tierheilpraktiker erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten/Halter in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Patienten anwendet.
5. Über die Diagnose- und Therapiemethoden entscheidet der Tierhalter nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er vom Tierheilpraktiker über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Soweit der Patient nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann, ist der Tierheilpraktiker befugt, die Methode anzuwenden, die dem mutmaßlichen Tierhalterwillen entspricht.
6. In der Regel werden vom Tierheilpraktiker Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind, allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden.
7. Der Tierheilpraktiker darf keine Krankschreibungen vornehmen und keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.
8.Eine Heilung oder ein Erfolg werden weder in Aussicht gestellt noch versprochen. Alle Ansprüche aus versehentlichen oder unwissentlichen Falschinformationen sind ausgeschlossen.
Mitwirkung des Tierhalters
9. Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Tierhalter nicht verpflichtet. Der Tierheilpraktiker ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Tierhalter Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt. Der Tierheilpraktiker haftet nicht für Verletzungen oder sonstige Schäden am Tier die durch den Tierhalter, durch Mitwirkung an der Therapie, verursacht werden.
10. Der Tierheilpraktiker übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Therapieziels. Die wird an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Tieres nach seiner Art, Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinem körperlichen Voraussetzungen orientiert.
Honorierung des Tierheilpraktikers
11. Der Tierheilpraktiker hat für seine Dienstleistung Ansprüche auf ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen Tierheilpraktiker und Tierhalter vereinbart sind, gelten die in der gültigen Preisliste bzw. von Karin Harst benannten Gebührenverordnung aufgeführten Sätze. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist hiermit ausgeschlossen.
12. Die Honorare sind für jede Behandlung vom Tierhalter in bar an den Tierheilpraktiker zu entrichten.
13. Der Tierheilpraktiker verpflichtet sich nur eine einzige Mahnung zu versenden, die beaufschlagte Mahngebühr beträgt 5,00€.
14. Erfolgt die Zahlung dann nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, wird ohne weitere Benachrichtigung der Vorgang einem Inkassobüro übergeben und das gerichtliche Mahnverfahren in Anspruch genommen.
15. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (§ 43 AMG i.d.F. der 8. Änderung 1998) ist die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimittel Tierheilpraktikern nicht gestattet. Die Direktverabreichung an Patienten durch den Tierheilpraktiker ist jedoch nach wie vor zulässig, da dies keine Abgabe sondern eine Verwendung ist. Daraus folgert, dass Honorare des Tierheilpraktikers grundsätzlich die verwendeten Arzneimittel enthalten und eine wie immer geartete Herausrechnung oder Spezifizierung nicht möglich ist. Die Anwendung vom Patienten mitgebrachten Arzneimitteln durch den Tierheilpraktiker ist ausgeschlossen.
16. Dahingegen stellt die Abgabe von Arzneimittel durch Apotheken an den Tierhalter für verordnete oder empfohlene Arzneimittel ein nicht durch diese AGB erfasstes Direktgeschäft dar, das auf die Honorar- und Rechnungsgestaltung des Tierheilpraktikers keinen Einfluss hat. Dies gilt auch für freiverkäufliche Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel und andere Hilfsmittel, die vom Tierheilpraktiker empfohlen oder verordnet und vom Patienten in einschlägigen Verkaufsstellen bezogen werden. Dabei hat der Patient freie Wahl der Apotheke oder Verkaufsstelle. Der Tierheilpraktiker darf sich für apothekenpflichtige Arzneimittel keine Rückvergütungen oder Vorteile gewähren lassen.
17. Die Abgabe von freiverkäuflichen Arzneimitteln, Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Hilfsmitteln ist dem Tierheilpraktiker oder mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen gestattet. Unter der Prämisse der freien Wahl der Verkaufsstelle können diese Produkte vom Tierheilpraktiker in Gewinnerzielungsabsicht verkauft werden.
Fahrtkosten
18. Bei Hausbesuchen werden Fahrtkosten berechnet. Die Höhe der Fahrtkosten pro km kann der jeweils gültigen Preisliste entnommen werden.
Gebühren
19. Gebühren sind in der aktuellen Preisliste aufgeführt und gelten als verbindlich vereinbart.
Haftung
20. Der Tierhalter/Verfügungsberechtigte haftet für sämtliche Schäden, die an Personen, Praxisausrüstung und Praxiseinrichtung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe.
Vertraulichkeit der Behandlung
21. Der Tierheilpraktiker behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Tierhalters. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Tierhalters erfolgt und anzunehmen ist, dass der Tierhalter zustimmen wird.
22. Punkt 21 ist nicht anzuwenden, wenn der Tierheilpraktiker aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist - beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Punkt 27 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen ihn oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
23. Der Tierheilpraktiker führt Aufzeichnungen über seine Leistungen (Handakte). Dem Tierhalter steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu; er kann diese Handakte auch nicht herausverlangen.
24. Handakten werden vom Tierheilpraktiker 10 Jahre nach der letzten Behandlung oder 5 Jahre nach dem Tod des Patienten vernichtet. Die Vernichtung unterbleibt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Akten für Beweiszwecke infrage kommen könnten.
Rechnungsstellung
25. Auf Wunsch erhält der Kunde eine Rechnung. Die Rechnung enthält den Namen, die Anschrift und die Steuernummer des Tierheilpraktikers, den Namen und die Anschrift Tierhalters, wie den Namen des Tieres. Sie spezifiziert den Behandlungszeitraum und die bezahlten Honorare. Die Rechnung darf weder eine Diagnose enthalten, noch dürfen die Leistungen so aufgeschlüsselt werden, dass daraus auf eine Diagnose geschlossen werden kann. Die Rechnungen werden grundsätzlich per Mail verschickt. Auf Wunsch können diese aber auch per Postversand werden. Hier übernimmt der Kunde die Kosten für Papier, Umschlag und Porto.
26. Der Rechnungsbetrag enthält keine Umsatzsteuer, aufgrund der Kleinunternehmerregelung, gemäß §19 UStG.
Meinungsverschiedenheiten
27. Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.
Hausbesuche / Termine
28. Termine gelten als vertraglich vereinbart, wenn sie per Post, Fax, E-mail oder telefonisch von Karin Harst bestätigt wurden.
29. Bei Hausbesuchen kann es aufgrund nicht vorhersehbarer Beeinträchtigungen im Straßenverkehr oder aufgrund der Wetterlage zu Verzögerungen kommen. Hat der Kunden seine Telefonnummer oder seine Mobilfunknummer hinterlassen, so wird er, wenn möglich, unverzüglich über die Verzögerung informieren.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
30.Erfüllungsort ist Lüneburg
Gerichtsstand für beide Parteien : Amtsgericht Lüneburg
Salvatorische Klausel
31. Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.
Sonstiges
32. Karin Harst behält sich das Recht vor, die AGB zu ändern oder zu ergänzen.
Datenschutz
33. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten (Namen, Anschrift, Telefonnummer, Mail-Adresse, Name des Tieres, Foto vom Tier und Geburtsdatum des Tieres) aufgrund des Vertragsverhältnisses zum Zwecke der automatischen Verarbeitung gespeichert werden und verzichtet auf eine besondere Benachrichtigung nach Bundesdatenschutzgesetz. Kontaktdaten sowie Inhalt von Beratungsgesprächen und Behandlungen unterliegen der Schweigepflicht gem. Bundesdatenschutzgesetz und dürfen an Dritte ausschließlich nach schriftlicher Bestätigung des Kunden weitergegeben werden. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Tierhalters/Verfügungsberechtigten erfolgt und anzunehmen ist, dass der Tierhalter/Verfügungsberechtigter zustimmen wird. Sobald der Tierheilpraktiker aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Auskunft verpflichtet ist, entfällt die Schweigepflicht.
34.Die erhobenen Kundendaten werden nach Abschluss des Auftrags oder Beendigung der Geschäftsbeziehung gelöscht. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben unberührt.
Widerspruchsrecht
35.Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder im Ganzen wiederrufen. Die Patientenakten werden dann nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist, fachgerecht entsorgt. Den Widerruf können sie postalisch oder per E-Mail an info@karin-harst.de übermitteln. Hierdurch entstehen ihnen lediglich die jeweiligen Portokosten, andere Kosten fallen nicht an.
Stand.07.05.2018
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